Bauanträge sind beim Landratsamt Dachau (digital) einzureichen
Bauanträge können im Landkreis Dachau nun auch digital eingereicht werden.
Papieranträge sind direkt beim Landratsamt Dachau einzureichen.
Grundsätzlich bedarf die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen einer Baugenehmigung. Generell gilt, dass die eingereichten bzw. die digital übermittelten Unterlagen/Informationen für einen Antrag den Anforderungen der Bauvorlagenverordnung entsprechen müssen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes:
Baugenehmigungsverfahren
Mit Einführung des elektronischen Bauantrages können Bauanträge nun digital eingereicht werden. Die Möglichkeit der Papierform besteht aber zunächst ebenfalls noch. Diese werden jedoch anschließend durch das Landratsamt digitalisiert und in der sogenannten elektronischen Bauakte weiterbearbeitet. Dadurch entfällt auch die Notwendigkeit der dreifachen Einreichung in den Bauantragsmappen (rot, grün, gelb). Es ist für die Papierform eine einfache Ausfertigung ausreichend.
Somit ergeben sich folgende Möglichkeiten der Einreichung eines Bauantrages:
1. Digitales Antragsverfahren:
Sämtliche Arten eines Bauantrages (z. B. Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Antrag auf isolierte Befreiungen, etc.) können vom Entwurfsverfasser (z. B. Architekt, Planer) bzw. in bestimmten Fällen vom Bauherrn oder deren Vertretung digital eingereicht werden. Die digitale Antragsstellung ist über das Bayernportal möglich.
Weitere Informationen zum digitalen Antragsverfahren können auf der Webseite des Landratsamtes aufgerufen werden:
Der digitale Bauantrag kann hier eingereicht werden:
Digitaler Bauantrag
2. Anträge in Papierform:
Je nach Art des Bauantrages ist dieser beim Landratsamt Dachau oder der Gemeinde Erdweg einzureichen:
Papier-Anträge, die im Landratsamt Dachau (Adresse: Weiherweg 16, 85221 Dachau) einzureichen sind:
- Bauantrag
- Vorbescheid
- Teilbaugenehmigung
- Freisteller
- Isolierte Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen
- Verlängerung von erteilten Genehmigungen
- Baubeginnsanzeige
- Nutzungsaufnahme
- Beseitigungsanzeige
- Abgrabungsantrag
- Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
- Teilabgrabungsgenehmigung
- Vorbescheid (Abgrabungsrecht)
- Anzeige des Abgrabungsbeginns
Papier-Anträge, die bei der Gemeinde Erdweg in 2-facher Ausfertigung einzureichen sind:
- Freisteller
- Isolierte Befreiungen/Abweichungen
- Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Eine vollständige Übersicht der neuen Vorgaben finden Sie unter
Die eingeführten bayernweit einheitlichen Vordrucke, sind verbindlich zu verwenden. Merkblätter und Formulare können auf der Webseite des Landratsamtes abgerufen werden:
In beiden Fällen gilt im Wesentlichen für die Bearbeitung der Bauanträge:
Nach Eingang des Bauantrages bei der unteren Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt Dachau), werden die Unterlagen der Gemeinde über das Online-Bauportal zur Verfügung gestellt. Nun kann die Verwaltung die Unterlagen einsehen, herunterladen und bewerten. Anschließend erfolgt die Behandlung in den Gemeindegremien. Danach wird der Beschlussbuchauszug des Gemeinderates mit der gemeindlichen Stellungnahme im Online-Bauportal hochgeladen. Jetzt kann die Baugenehmigungsbehörde nach Beteiligung der Fachbehörden final über den Antrag entscheiden.
Sollte das geplante Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen, kann es eventuell im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt vor, wenn er Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Flächen und den örtlichen Verkehrsflächen enthält. Für diese Art von Bauvorhaben, besteht die Möglichkeit die Antragsunterlagen digital über das Bauantragsportal oder in Papierform bei der Gemeinde einzureichen. Diese entscheidet dann, ob ein Genehmigungsverfahren verlangt oder das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren geführt wird.
Für eine persönliche Beratung steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Erdweg nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.
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Informationen zu privatrechtlichen Regeln für die Rechtsbeziehung zwischen Grundstücksnachbarn
Infoflyer "Rund um die Gartengrenze"