Fahrtkostenzuschuss Grundschule

Zuschuss für den Erwerb eines 365 € -Tickets
für Grundschüler/*innen der Grundschule Erdweg

Der Gemeinderat beschloss, Grundschüler/*innen der Grundschule Erdweg, welche keinen Anspruch auf ein kostenfreies Ticket nach der Schülerbeförderungsverordnung haben, einen freiwilligen Zuschuss für den Erwerb eines 365,- € Tickets zu ermöglichen.

Die Weiterführung des Zuschusses für weitere Schuljahre entscheidet sich jährlich in der Haushaltsaufstellung. Es besteht somit kein Anspruch auf jährliche Auszahlung des Zuschusses.

Der Zuschuss beträgt einmalig 40 %
für ein 365,- € Ticket, dies entspricht 146,00 €.

Antragsberechtigt für den Zuschuss sind Erziehungsberechtigte von Grundschüler/*innen der Grundschule Erdweg, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Erdweg haben.

Anspruchsberechtigt sind, Grundschüler/*innen (Jahrgangsstufe 1-4) der Grundschule Erdweg, die nicht für ein 365,- € Ticket anspruchsberechtigt sind, sowie den Hauptwohnsitz in Erdweg haben. Für den Anspruch ist der Stichtag 30.11. maßgebend. Zu diesem Stichtag müssen die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein, und eine Kopie des privat erworbenen 365,- € Tickets, die Rechnung sowie der ausgefüllte Antrag auf Zuschuss bei der Gemeinde Verwaltung eingereicht werden. Nach dem Stichtag (30.11.) eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Es besteht somit keine Rückforderung im Falle eines Wegzuges nach dem 30.11. aber auch kein Zuschuss im Falle eines Wegzuges vor dem Stichtag bzw. Übertritt von der 4. In die 5. Klasse.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt Mitte Dezember eines jeden Jahres. 

Gastschüler/*innen sowie Grundschüler/*innen, welche im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung einen Anspruch auf kostenfreies Ticket durch die Gemeinde Erdweg haben sind nicht anspruchsberechtigt.

Anträge von nicht anspruchsberechtigten Schüler/*innen werden ebenso, wie nach dem 30.11. eingehende Anträge nicht berücksichtigt.

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