Bauliche Maßnahmen gegen Starkregen

Am 22. Januar 2025 informiert der Vortrag „Bauliche Maßnahmen gegen Starkregen“ im Wirtshaus am Erdweg über Schutzmöglichkeiten. Referent Boris John, Experte für Wasserwirtschaft, zeigt Maßnahmen für besseren Schutz von Immobilien – von einfachen bis innovativen Lösungen.

Der Arbeitskreis Energie und Umwelt lädt ein, aktiv zu werden, denn wer heute handelt, bleibt morgen trocken.

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Rattenbekämpfung im Januar 2025

 

Die nächste Rattenbekämpfung findet am 20. Januar 2025 in der Gemeinde Erdweg in allen Ortsteilen statt.

Meldungen mit Angabe des Namens, der Adresse sowie einer Telefonnummer bitte an die Gemeindeverwaltung Erdweg, unter der Telefonnummer 08138/93171-14 oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Nachfolgend entsprechende Information - wir bitten um Beachtung:

Die zum Einsatz kommenden Bekämpfungsmittel sind geprüft und zugelassen. Es ist den Technikern der Fa. Hawlik & Hawlik GmbH untersagt, Ködermittel offen auszulegen. Demgemäß werden bei der Bekämpfung Ködermittel nur in Futterkisten ausgelegt. Kinder und Haustiere müssen von der Legestelle ferngehalten werden. Jede Bekämpfungsmaßnahme muss von den Technikern der Fa. Hawlik & Hawlik GmbH dokumentiert werden. Der betreffende Anwesensbesitzer oder sein Vertreter muss die Auslegung schriftlich bestätigen. Wichtige Informationen zur entsprechenden Köderformulierung sind auf der Rückseite der Dokumentation abgedruckt. Die Techniker der Fa. Hawlik & Hawlik GmbH besitzen die Sachkunde lt. Pflanzenschutzgesetz sowie Sachkenntnis nach der Gefahrstoffverordnung. Fünf Mitarbeiter der Fa. Hawlik & Hawlik GmbH sind IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer. Restliches Ködermaterial (inkl. Boxen) wird nach Abschluss der Bekämpfung nach Vorgabe der BAuA-Richtlinien wieder entfernt.


 

Grundsteuerbescheide

Am vergangenen Wochenende sind die ersten Grundsteuerbescheide nach der Grundsteuerreform versendet worden. Wir bitten Sie diesen zu prüfen.

  • Bei Fragen hinsichtlich des Messbetrages bitten wir Sie das Finanzamt Dachau zu kontaktieren: Bürgermeister-Zauner-Ring 2, 85221 Dachau, 08131/701-0
  • Bei allgemeinen Fragen, z. B. noch nicht berücksichtigte Eigentumswechsel, bitte die Gemeinde Erdweg kontaktieren (bitte die PK-Nr. angeben):
    Am besten per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Alternativ per Telefon 08138/931710

Wir bitten Sie zudem folgende Informationen zu beachten:

Neue Grundsteuer- und Grundsteuer-Hebesätze ab 2025 –
Informationen der Gemeinde Erdweg

Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform musste die Gemeinde Erdweg ihre Grundsteuer-Hebesätze anpassen. Der Gemeinderat hat am 19. November 2024 folgende Hebesätze entsprechend dem erforderlichen Grundsteueraufkommen auf Basis des Gesamt-Messbetrags über alle Grundstücke der Gemeinde beschlossen, die ab dem 01. Januar 2025 gelten:

  • Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 390 v. H.
  • Grundsteuer B (Bebaute Grundstücke): 320 v. H.

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung von einem wertbasierten auf einen flächenbezogenen Maßstab kann es teilwiese zu erheblichen Änderungen des individuellen Steuerbetrags kommen. Dies hängt von den individuell vom Finanzamt Dachau festgelegten Grundsteuer-Messbeträgen ab, die auf den Erklärungen der Grundstückseigentümer gegenüber dem Finanzamt beruhen.

Die Gemeinde Erdweg multipliziert lediglich den Messbetrag, der vom Finanzamt ermittelt wird, mit dem Grundsteuerhebesätze. Auf die Berechnung des Messbetrags und die dafür geltenden Vorgaben hat die Gemeinde keinen Einfluss! Sollte es Unklarheiten beim Messbetrag geben, bitte an das Finanzamt wenden.

Wichtige Hinweise:

  1. Prüfen Sie Ihren Grundsteuer-Messbescheid! Achten Sie darauf, ob die Angaben zu den Grund-, Wohn- und Nutzflächen korrekt sind. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Dachau.
  2. Bindung an die Feststellungen des Finanzamts: Die Gemeinde Erdweg ist an die Feststellungen des Finanzamts gebunden. Einwände können daher nur direkt beim Finanzamt geltend gemacht werden.
  3. Eigentümerwechsel: In einigen Fällen könnte das Finanzamt Eigentümerwechsel noch nicht korrekt erfasst haben. Falls Sie nicht mehr Eigentümer des betreffenden Grundstücks sind, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen.
  4. Zahlungstermine: Die Grundsteuer wird zu folgenden Terminen fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, denken Sie daran, diesen entsprechend anzupassen.
  5. Vorteil SEPA-Lastschriftmandat: Eine bequeme Möglichkeit zur Zahlung der Grundsteuer bietet das SEPA-Lastschriftmandat. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Erdweg unter www.erdweg.de.

Wir empfehlen Ihnen, sich über die Änderungen zu informieren, ggf. den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt zu prüfen und bei Fragen den Kontakt zum Finanzamt Dachau, Bürgermeister-Zauner-Ring 2, 85221 Dachau, 08131/701-0 zu suchen.

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Bürgerversammlungen im Jahr 2025

Im Rahmen der Bürgerversammlungen wird die Entwicklung der Gemeinde im Jahr 2024 dargestellt und auf das Jahr 2025 vorausgeblickt. Zudem freut sich Bürgermeister Christian Blatt auf die sonstigen Themen, Gespräche und Anregungen. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sind herzlich eingeladen!

Die Bürgerversammlungen 2025 finden wie folgt statt.
Beginn immer 18:30 Uhr - Jungbürgerversammlung 17:00 Uhr

  • Montag, 27.1.2025
    Kleinberghofen, Schluttenberg, Happach, Brand
    Bürgerhaus (Saal)

  • Dienstag, 28.1.2025
    Welshofen, Oberhandenzhofen, Altstetten, Bogenried
    Pfarrhof

  • Freitag, 31.01.2025
    Jungbürgerversammlung
    Wirtshaus am Erdweg

  • Donnerstag, 6.2.2025
    Erdweg, Großberghofen, Großberghofen-Siedlung, Walkertshofen
    Wirtshaus am Erdweg

  • Dienstag, 11.2.2025
    Eisenhofen, Hof, Petersberg
    Wirtshaus, Eisenhofen

  • Mittwoch, 12.2.2025
    Unterweikertshofen, Guggenberg, Langengern
    Schuihaus, Unterweikertshofen

 

 

Start Anmeldung für einen Kindergarten- oder Krippenplatz 2025/2026

Der Anmeldezeitraum für das Betreuungsjahr 2025/2026 für einen Krippen- oder Kindergartenplatz in den gemeindlichen Kinderhäusern, sowie im integrativen Kinderhaus St. Paul hat begonnen. Wir bitten alle Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind ab September 2025 benötigen sich anzumelden. Der Anmeldekorridor läuft bis zum 22. Januar 2025. Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen spielen keine Rolle.

Die Gemeinde Erdweg hat auf eine neues, modernes und datenschutzkonformes Onlineverfahren umgestellt, welches die Kinderhäuser der Gemeinde Erdweg und das Kinderhaus St. Paul in Erdweg umfasst. Eine Anmeldung per Papierformular ist nicht mehr möglich.

Die Anmeldung (KITA-Bedarfsanmeldung) ist unter folgenden Link aufrufbar: www.erdweg.de/index.php/gemeindeleben/kinderbetreuung

Für eine korrekte Anmeldung sind folgende 4 Schritte auszuführen:

1. Registrierung auf der Plattform:
Es ist ein Benutzerkonto (BayernID) einzurichten (falls Sie noch keines haben) und sich anzumelden. Detaillierte Informationen sind zu Beginn des Anmeldeprozesses ersichtlich. Eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist ausreichend. Über den Dienst BayernID werden auch die Rückmeldungen und Zusagen durchgeführt.

2. Online-Formulare ausfüllen und absenden:
Sie werden schrittweise durch die Dateneingabe geführt. Bei der Auswahl der gewünschten Einrichtung sind beide Kinderhäuser (gemeindliche Kinderhäuser und das Kinderhaus St. Paul) auszuwählen. Im darauffolgenden Schritt wählen Sie bitte Ihr Wunschkinderhaus mit Priorität 1 aus.
Eine Anmeldung auf die einzelnen Standorte der gemeindlichen Kinderhäuser ist nicht möglich. Die Standortfrage ist Teil der Gruppenzuordnung und hängt von vielen verschiedenen Kriterien (z. B. Kapazität, Gruppenzusammensetzung, soziale Indikatoren etc.) ab. Die Faktoren Wohnort, Geschwisterkinder und Buchungszeiten werden hierbei jedoch gewichtet.

3. Termin für Kennlerngespräch vereinbaren:
Für eine vollständige Anmeldung ist ein Kennlerngespräch notwendig. Am Ende des Anmeldeprozesses erhalten Sie die direkte Information nun einen Termin zu vereinbaren.

Sollte Ihr Wunsch 1 das Kinderhaus St. Paul sein, melden Sie Sich wegen eines Termins zur persönlichen Vorstellung gemeinsam mit Ihrem Kind ab dem 08.1.2025 im Kinderhaus St. Paul unter der Nummer 08138-316.

Sollte Ihr Wunsch 1 die gemeindlichen Kinderhäuser sein, buchen Sie bitte hier über unser Online Buchungssystem einen Termin zum Kennenlerngespräch:
https://www.erdweg.de/index.php/buergerservice/online-termin-vereinbaren (der Link wird nach der Anmeldung angezeigt und kann direkt fortfahren)
Kinder, die innerhalb der gemeindlichen Häusern aus der Krippe in den Kindergarten wechseln, sowie Geschwisterkinder (jüngere Geschwister), benötigen keine weiteres Kennlerngespräch.

4. Kennlerngespräch:
Bitte bringen Sie zum Kennenlerngespräch das angemeldete Kind, sowie folgende Unterlagen mit: Nachweis 2 Maserimpfungen bei Kindergarten, bzw. 1 Maserimpfung bei Krippe (je nach Geburtsdatum), U-Heft, ggf.  Sorgeberechtigungsbescheinigung und ggf. Nachweis zum Wohnsitz in Erdweg bei Neuzuzügen.

Im Anschluss an die Kennenlerngespräche werden der Wunsch und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns geprüft und nach dem Verteilzeitraum ein Platzangebot übermittelt. Sie erhalten automatisch eine Mitteilung, voraussichtlich im April.

Auf der Anmeldeseite stehen Ihnen Fragen, Antworten und Hinweise zur Anmeldung zur Verfügung.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Rathaus Erdweg wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kinderhäuser der Gemeinde Erdweg
Ein Tag der offenen Türe findet am Samstag, den 18.01.2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr in allen kommunalen Kinderhäusern statt.

Kinderhaus St. Paul, Erdweg
Neu: Das Kinderhaus St. Paul bietet ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 sowohl Kindergarten- als auch Krippenplätze an. Somit ist nun auch eine Aufnahme ab dem vollendeten 1. Lebensjahr möglich.
Die Einrichtung verfügt zudem über Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Ein Informations-Nachmittag findet am 17. Januar 2025 von 16.00 bis 18.00 Uhr statt.

 

 

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Tel. 0 81 38 / 93 171-0
Fax 0 81 38 / 93 171-20
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Besuchszeiten Bürgerbüro  

Montag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Besuchszeiten Fachabteilungen  

nach Terminvereinbarung

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Terminvereinbarung

telefonisch: 08138/931710